Turnverein 1846 Bretten e.V.
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Aktuelle Corona-Stufe: Alarmstufe

Seit dem 17.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe.

Entsprechend der Corona-Regelungen des Landes und der Stadt Bretten gilt auf unseren Heimspieltagen die 2G-Regelung. Bei Spielbeteiligten1 gilt keine Ausnahme. Der Status einer jeden Person wird am Eingang jeder Halle überprüft. Um den Check-In-Prozess so angenehm und schnell wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie um Unterstützung bei den folgenden Punkten:

  • Bringen Sie Ihr digitales Impfzertifikat oder Ihren Geimpft-/Genesenen-Nachweis im Original mit.
    • (Digitale) Kopien oder Bilder werden nicht akzeptiert.
  • Bringen Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein im Original mit.
    • Auch hier werden (digitale) Kopien oder Bilder nicht akzeptiert.
  • Sollten Sie SchülerIn sein, bringen Sie bitte Ihren Schülerausweis im Original mit.
    • (Digitale) Kopien oder Bilder werden nicht akzeptiert.

Sollte einer der Nachweise oder Dokumente nicht im Original vorliegen, dürfen Sie die Halle nicht betreten. Dies gilt auch für Spielbeteiligte!

Des Weiteren bitten wir Sie das folgende Dokument herunterzuladen, auszudrucken, vollständig auszufüllen und mitzubringen:

Ausnahmen von 2G:

Zutritt und die Teilnahme ist stets gestattet für:

  • symptomfreie SchülerInnen, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen.
    • Die Glaubhaftmachung des Schülerstatus hat durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen (Schülerausweis o.ä. im Original)
  • symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind

Eingeschränkt gestattet ist der Zutritt und die Teilnahme für:

  • asymptomatische Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht. Statt eines PCR-Testnachweises ist ein negativer Antigen-Testnachweis ausreichend; dies gilt entsprechend, wenn der Zutritt oder die Teilnahme nur für immunisierte Personen gestattet ist.
    • Die Glaubhaftmachung medizinischer Gründe hat durch eine ärztliche Bescheinigung im Original zu erfolgen.

Unmittelbar Spielbeteiligte sind die SpielerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen aller Mannschaften, die SchiedsrichterInnen sowie ggf. weitere Offizielle der Vereine, sofern diese am Trainings- und Spielbetrieb der Mannschaften direkt beteiligt sind.

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Teilnahmebedingungen an Heimspieltagen

Trifft einer der folgenden Punkte zu, dürfen Sie nicht am Heimspieltag teilnehmen:

  • Sie nicht nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind
    oder
  • Sie nicht-immunisiert sind
    oder
  • Sie unterliegen einer Quarantänemaßnahme (z.B. nach Einreise oder Kontakt mit einer infizierten Person)
    oder
  • Sie stehen oder standen in/seit den letzten 14 Tagen in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person
    oder
  • Sie haben sich vor weniger als 14 Tagen für mehr als 12 Stunden in einem Hochrisiko-/Virusvariantengebiet laut aktueller Veröffentlichung des RKI unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html aufgehalten
    oder
  • Ihnen wurde eine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus durch Tests jedweder Art nachgewiesen
    oder
  • Sie für eine Infektion mit dem Coronavirus typischen Symptome aufweisen (dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust)
    oder
  • Sie alkoholisiert sind
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Vor-Ort-Regelungen

Maskenpflicht

Es besteht eine durchgehende Maskenpflicht im gesamten Geltungsgebiet und dem dazugehörigen Außenbereich. Es wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Eine medizinische Maske (OP-Maske) ist jedoch ausreichend. Anderweitige Arten von als „Masken“ bezeichnete Tragevorrichtungen oder Gesichtsbedeckungen, wie Schutzblenden oder Schals sind nicht zulässig, es sei denn diese werden zusätzlich zu einer FFP2-Maske oder OP-Maske getragen.

Ausnahmen von der Maskenpflicht:

  • Im Freien, es sei denn, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen kann nicht zuverlässig eingehalten werden.
  • Für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
  • Für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
    • Die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe hat durch eine ärztliche Bescheinigung im Original zu erfolgen.
  • Sofern das Tragen einer Maske aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen im Einzelfall unzumutbar oder nicht möglich ist.
  • Sofern ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.
  • Während der Bewirtung:
    • Die Maske darf an einem Sitzplatz am Tisch zur Einnahme von Getränken oder Speisen abgenommen werden, sofern zu jeder Zeit 1,5 Meter Abstand zur nächstgelegenen Person eingehalten werden kann (siehe Abstandsregelung).
  • Für Spielbeteiligte:
    • Die Maske darf nur auf dem Spielfeld und in den Umkleide-Kabinen (unter Einhaltung der Abstandsregelung) abgenommen werden.

Abstandsregelung

Wo immer möglich, ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5m (Meter) einzuhalten. Wo die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m nicht möglich ist, besteht Maskenpflicht (auch im Außenbereich!), ausgenommen der Ausnahmeregelungen für die Maskenpflicht.

Allgemeine Etikette

Halten Sie sich stets an folgende allgemeine Regeln und Hygiene- und Verhaltensweisen:

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